Haftungsausschluss

Haftungsauschluss / Recht am Bild

Die Teilnahme beim Crosslauf 1866 erfolgt auf eigenes Risiko!

Eine Haftung des Veranstalters für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art (ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs), die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter, seine Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer.

Mit Empfang der Startnummer erklärt jeder Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

Er erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass die in der Meldung genannten Daten für die Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos und/oder Filmaufnahmen ohne Vergütung veröffentlich werden dürfen.

Die Kämpfe von 1866 im Bereich Nüdlingen